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BAFA & KfW Förderrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Energieförderung kostenlos und unverbindlich.

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Was sind KfW und BAFA?

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank Deutschlands. Sie vergibt zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen — zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe oder die Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Einzelmaßnahmen. Sie erhalten Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung — unabhängig von Ihrem Einkommen.

Beide Programme lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), erstellt von einem zertifizierten Energieberater, erhöht den BAFA-Fördersatz um weitere +5%.

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Wie funktioniert der Förderrechner?

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    Maßnahme wählen: Geben Sie an, was Sie sanieren möchten — Heizung, Dämmung oder Fenster.
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    Eckdaten eingeben: Baujahr, Wohnfläche, Haushaltsgröße und geplante Investitionskosten.
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    Fördersumme berechnen: Der Rechner ermittelt Ihren Grundzuschuss, mögliche Boni (iSFP, Klima, Einkommens-Bonus) und den maximalen Auszahlungsbetrag.
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    Energieberater anfragen: Für den Antrag benötigen Sie einen zugelassenen Energieberater. Nutzen Sie das Ergebnisformular für eine unverbindliche Anfrage.

Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von kfw.de und bafa.de.

Häufige Fragen zum Förderrechner

Was berechnet der BAFA & KfW Förderrechner?

Der Rechner ermittelt Ihren voraussichtlichen Förderanspruch nach BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) und KfW 458 (Wärmepumpe). Sie geben Maßnahme, Baujahr, geplante Kosten und optional einen iSFP-Bonus ein — das Ergebnis zeigt Grundzuschuss, Boni und maximalen Auszahlungsbetrag. Kostenlos, ohne Anmeldung. Stand: 2026.

Welche Einzelmaßnahmen fördert die BAFA 2026?

Die BAFA fördert im Rahmen des BEG folgende Einzelmaßnahmen: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenster- und Türentausch sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) 20 %. Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP: 60.000 €). Quelle: BAFA BEG EM-Richtlinie, Stand Januar 2026.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster?

Die BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten für Dämmmaßnahmen (Fassade, Dach, Kellerdecke) und Fenster/Türen. Mit iSFP steigt der Satz auf 20 %. Basis: max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit → max. 4.500 € Zuschuss ohne iSFP, bis zu 12.000 € mit iSFP (60.000 € Kostenbasis). Quelle: BAFA BEG EM, Stand Januar 2026.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe über KfW 458?

Der Basisförderanteil beträgt 30 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € pro Wohneinheit = bis zu 9.000 €). Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %, beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung) und Einkommensbonus (+30 %, bei Haushaltsbruttoeinkommen bis 90.000 €/Jahr) sind bis zu 70 % möglich — maximal 21.000 € Zuschuss. Quelle: KfW 458 Merkblatt, Stand Januar 2026.

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung gleichzeitig beantragen?

Ja — BAFA BEG EM und KfW 458 lassen sich kombinieren, sofern die Maßnahmen unterschiedlich sind (z. B. BAFA für Fenster, KfW 458 für die Wärmepumpe). Beide Programme können zusätzlich mit dem iSFP-Bonus kombiniert werden. Nicht kombinierbar: KfW 261 (Effizienzhaus-Kredit) und KfW 458 für dieselbe Maßnahme. Quelle: BAFA/KfW BEG-Kombinationsregeln, Stand Januar 2026.

Was ist der iSFP-Bonus und wofür brauche ich einen Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), erstellt von einem zugelassenen Energieberater, legt einen schrittweisen Sanierungsplan für Ihr Gebäude fest. Beantragen Sie eine BAFA-Einzelmaßnahme, die im iSFP vorgesehen ist, erhalten Sie 5 % zusätzliche Förderung (20 % statt 15 %). Die Kosten des iSFP selbst werden zu bis zu 80 % von der BAFA gefördert. Quelle: BAFA BEG EM-Richtlinie und iSFP-Merkblatt, Stand Januar 2026.

* Unverbindliche Schätzung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von bafa.de und kfw.de.

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