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energiefoerderrechner.de

Barrierefreiheitserklärung

Erstellt am: 14. September 2026

Rechtlicher Status

Der Betreiber dieser Website ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 3 Abs. 3 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €) und bietet ausschließlich eine kostenlose Dienstleistung ohne Vertrags-, Bestell- oder Buchungsfunktion an. Damit besteht keine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Barrierefreiheit nach BFSG. Wir setzen die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen freiwillig um, um die Nutzbarkeit für möglichst viele Besucherinnen und Besucher zu verbessern.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist nach eigener Einschätzung teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). Diese Erklärung erfolgt freiwillig; eine gesetzliche Verpflichtung besteht aufgrund der Kleinstunternehmen-Ausnahme (§ 3 Abs. 3 BFSG) nicht.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Alle Formulareingaben haben sichtbare Beschriftungen (Labels)
  • Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
  • Sichtbare Fokusindikatoren auf allen interaktiven Elementen
  • Skip-to-main-content Link für Tastaturnutzer
  • ARIA-Landmarks: header, main, footer, nav
  • Sprachattribut (lang="de") auf HTML-Element
  • Farbkontrast ≥ 4,5:1 für normalen Text
  • Informationen nicht nur durch Farbe vermittelt (Icon + Text)
  • Schrittanzeige im Rechner mit aria-current="step"
  • Fehlermeldungen mit role="alert" und aria-describedby

Bekannte Einschränkungen

Eine vollständige Prüfung aller Seiten und interaktiven Zustände auf WCAG 2.1 Level AA steht noch aus. Einzelne Barrieren können daher nicht ausgeschlossen werden.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf dieser Website bemerken oder Hilfe bei der Nutzung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: info@energiefoerderrechner.de

Wir bemühen uns, Ihr Feedback innerhalb von 10 Werktagen zu beantworten und gemeldete Barrieren zeitnah zu beseitigen.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf eine Barrierefreiheits-Meldung nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).