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Dämmung Förderung 2026

Hausdämmung ist eine der wirkungsvollsten Energiesparmaßnahmen. Über BAFA BEG EM (Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gibt es bis zu 20 % Zuschuss — gefördert werden Fassade, Dach, Keller und Kellerdecke.

Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026

Wie viel Förderung gibt es?

Die BAFA BEG EM Dämmungsförderung setzt sich aus einem Basis-Zuschuss und dem optionalen iSFP-Bonus zusammen. Beide Boni sind kombinierbar.

Angaben sind Richtwerte. Quelle: BAFA Merkblatt BEG EM, Stand: Mai 2026.

BonusHöheBedingung
Basis-Förderung15 %Immer (bei Erfüllung der Mindestanforderungen)
iSFP-Bonus+5 %Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorhanden
Maximum20 %Mit iSFP

Förderfähige Kosten: max. 30.000 € pro Wohneinheit (EFH/ZFH) bzw. 15.000 € pro WE (MFH) → Max. Zuschuss: 6.000 € pro Wohneinheit (EFH mit iSFP).

Hinweis: Kein separater KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen-Dämmung — nur BAFA BEG EM. KfW 261 (Kredit) ist für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

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Was wird gefördert?

Förderfähige Dämmmaßnahmen

  • Fassadendämmung (Außenwanddämmung, WDVS) — U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
  • Dachdämmung (Dach oder oberste Geschossdecke) — U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
  • Kellerdämmung (Kellerdecke oder Bodendämmung) — U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)
  • Perimeterdämmung (erdberührendes Bauteil) — U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)

Förderfähige Nebenkosten

  • Materialkosten (Dämmmaterial, Putz, Verkleidung)
  • Montage- und Installationskosten
  • Gerüstkosten (direkt mit der Dämmmaßnahme verbunden)
  • Planungskosten (wenn direkt mit der Maßnahme verbunden)
Nicht gefördert: Neubauten, Gewerbegebäude, reine Instandhaltungsarbeiten ohne Verbesserung des U-Werts sowie Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der BAFA nicht erfüllen.

Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude: Das Gebäude muss seit mindestens 5 Jahren bestehen — Neubauten sind nicht förderfähig über BAFA BEG EM
  • Mindest-U-Werte einhalten: Je nach Bauteil gelten technische Mindestanforderungen der BAFA (z. B. Fassade ≤ 0,20 W/(m²K))
  • Nur Wohngebäude: Die Förderung gilt ausschließlich für Wohngebäude, nicht für rein gewerblich genutzte Gebäude
  • Energieeffizienz-Experte (EEE) empfohlen: Optional für Einzelmaßnahmen, aber erforderlich für Fachplanung/Baubegleitung und den iSFP-Bonus
  • Antrag VOR Beauftragung: Der BAFA-Förderantrag muss gestellt sein, bevor der Handwerkerauftrag vergeben wird. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

So beantragen Sie die Dämmungs-Förderung

  1. 1

    Energieberater beauftragen (empfohlen)

    Einen auf der EEE-Liste (dena.de/experten) eingetragenen Energieberater kontaktieren. Dieser hilft bei der Einhaltung der U-Wert-Anforderungen und ermöglicht den iSFP-Bonus.

  2. 2

    Angebote einholen (noch kein Auftrag vergeben!)

    Angebote von Dämm-Handwerkern einholen, aber noch keinen Vertrag abschließen. Der BAFA-Antrag muss VOR Auftragserteilung gestellt werden.

    ⚠ Wichtig: Antrag muss VOR Auftragserteilung gestellt werden!

  3. 3

    BAFA-Antrag online stellen

    Antrag über das BAFA-Online-Portal (mein.bafa.de) einreichen. Benötigt werden Gebäudedaten, geplante Maßnahme und ggf. EEE-Bestätigung.

  4. 4

    Förderzusage abwarten

    Die BAFA prüft den Antrag. Erst nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage darf der Handwerkerauftrag vergeben werden.

  5. 5

    Handwerker beauftragen und Maßnahme umsetzen

    Nach BAFA-Zusage den Handwerker beauftragen und die Dämmmaßnahme umsetzen lassen. Alle Rechnungen und Nachweise aufbewahren.

  6. 6

    Verwendungsnachweis bei BAFA einreichen

    Nach Abschluss den Verwendungsnachweis bei der BAFA einreichen: Rechnung + Fachunternehmer-Bestätigung über die erreichten U-Werte.

  7. 7

    Auszahlung

    Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses — typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Förderung gibt es für Fassadendämmung?
Für Fassadendämmung (Außenwanddämmung) gibt es 15 % Basis-Förderung über BAFA BEG EM. Mit iSFP-Bonus kommen weitere +5 % hinzu, also bis zu 20 % auf max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 6.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzung ist ein U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K). Quelle: BAFA Merkblatt BEG EM, Stand: Mai 2026.
Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig für Dämmung beantragen?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. KfW 458 und BAFA BEG EM können nicht für das gleiche Bauteil kombiniert werden. Jedoch ist folgende Kombination möglich: KfW 261 (Kredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus) und BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen an verschiedenen Bauteilen. Für reine Einzelmaßnahmen-Dämmung ist BAFA BEG EM der richtige Weg. Quelle: BEG-Förderrichtlinien.
Muss ich einen Energieberater für die Dämmungs-Förderung haben?
Für BAFA BEG EM Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) optional — aber empfohlen. Mit einem EEE erhalten Sie den +5 % iSFP-Bonus und sichern die technische Umsetzung der Mindestanforderungen. Für Fachplanung und Baubegleitung (Fachplanerleistungen) können zusätzlich 50 % der Beraterkosten gefördert werden. Empfohlen für maximale Förderung. Quelle: BAFA BEG EM Merkblatt, Stand: Mai 2026.
Was kostet eine Fassadendämmung typischerweise?
Eine Fassadendämmung kostet typischerweise 80–200 € pro m² inkl. Gerüst, Material und Montage (WDVS). Bei einem Einfamilienhaus mit ca. 150 m² Fassadenfläche ergibt das ca. 12.000–30.000 €. Mit BAFA BEG EM und iSFP-Bonus sind bis zu 6.000 € Zuschuss möglich. Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr, Stand: Mai 2026.
Gilt der iSFP-Bonus auch bei Dämmungsmaßnahmen?
Ja. Der iSFP-Bonus (+5 %) gilt für alle BAFA BEG EM Einzelmaßnahmen — auch für Dämmung von Fassade, Dach, Keller und Perimeter. Voraussetzung ist, dass ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt. Der iSFP selbst wird mit bis zu 80 % der Beratungskosten gefördert. Quelle: BAFA Merkblatt iSFP, Stand: Mai 2026.

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Quellen & Datenstand

* Unverbindliche Schätzung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Konditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Programmbedingungen von BAFA. Stand: Mai 2026.