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iSFP – Der individuelle Sanierungsfahrplan 2026

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Planungsdokument für Ihre energetische Sanierung. Er kostet typischerweise 1.000–2.000 €, wird mit bis zu 80 % über BAFA gefördert — und bringt auf alle späteren BEG-Maßnahmen einen +5 % iSFP-Bonus.

Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026

Was ist der iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes BAFA-Format für die Energieberatung von Wohngebäuden. Ein zugelassener Energieberater (EEE-Liste) erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes, bewertet alle Bauteile und Haustechnik und erstellt einen priorisierten Maßnahmenplan — häufig über mehrere Jahre gestaffelt.

  • Bestandsaufnahme: Vor-Ort-Begehung aller energetisch relevanten Bauteile (Dach, Wände, Fenster, Heizung, Lüftung)
  • Maßnahmenplan: Priorisierte Sanierungsschritte mit Kosten, Einsparpotenzial und Förderoptionen — ideal für etappenweise Sanierung
  • Offizielles Förderdokument: Der iSFP ist Grundlage für den +5 % iSFP-Bonus bei allen späteren BAFA BEG EM-Förderanträgen
  • Standardisiertes Format: Einheitliche Struktur für alle BAFA-zugelassenen Energieberater — vergleichbar und anerkannt

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Die BAFA fördert 80 % der Beratungskosten — der Eigenanteil ist daher gering. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt er typischerweise nur 200–300 €.

Angaben sind Richtwerte. Quelle: BAFA Merkblatt iSFP-Bundesförderung, Stand: Mai 2026.

GebäudetypTypische KostenNach BAFA-Förderung
EFH / ZFH (1–2 Wohneinheiten)1.000–1.500 €ca. 200–300 € Eigenanteil
MFH (ab 3 Wohneinheiten)1.500–2.000 €ca. 300–400 € Eigenanteil

BAFA-Förderobergrenzen (80 %-Zuschuss)

  • Maximal 1.300 € BAFA-Zuschuss für EFH / ZFH (1–2 Wohneinheiten)
  • Maximal 1.700 € BAFA-Zuschuss für MFH ab 3 Wohneinheiten
  • Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten

Quelle: BAFA Energieberatung für Wohngebäude — Stand: Mai 2026

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+5 % Bonus auf alle BEG-Maßnahmen

Wer einen gültigen iSFP besitzt, erhält auf alle späteren BAFA BEG EM-Förderungen (Einzelmaßnahmen) automatisch +5 % zusätzlichen Zuschuss. Dieser Bonus gilt pro Maßnahme — und summiert sich bei mehreren Sanierungsschritten auf mehrere tausend Euro.

Beispielrechnung: iSFP-Bonus in der Praxis

Wärmepumpe (25.000 € Investition, 30 % Basis-Förderung)7.500 €
iSFP-Bonus (+5 % auf 25.000 €)+ 1.250 €
Dachdämmung (15.000 €, 15 % Basis-Förderung)2.250 €
iSFP-Bonus (+5 % auf 15.000 €)+ 750 €
iSFP-Bonus gesamt (2 Maßnahmen)2.000 € extra

* Beispielrechnung ohne Gewähr. Angaben basieren auf BAFA BEG EM-Konditionen, Stand: Mai 2026.

Die iSFP-Investition von oft nur 200–400 € Eigenanteil amortisiert sich damit bei einer einzelnen größeren Sanierungsmaßnahme bereits vollständig.

Voraussetzungen

  • Nur für Bestandsgebäude: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre vor Antragstellung fertiggestellt worden sein
  • Zugelassener Energieberater: Der Berater muss auf der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) unter dena.de/experten eingetragen sein (GEG § 88)
  • Antrag bei BAFA: Der Antrag sollte VOR dem Beratungsgespräch gestellt werden. Die BAFA ist hier flexibler als die KfW — ein Antrag direkt nach dem Gespräch (vor Rechnungszahlung) ist in der Regel noch möglich
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Pächter und Mieter mit schriftlicher Eigentümerzustimmung

iSFP beantragen – Schritt für Schritt

  1. 1

    Energieberater auf EEE-Liste finden

    Zugelassenen Berater unter dena.de/experten suchen. Nur EEE-gelistete Berater dürfen förderfähige iSFPs erstellen.

  2. 2

    BAFA-Antrag stellen (online unter bafa.de)

    Den Förderantrag für die iSFP-Energieberatung VOR dem Beratungsgespräch online bei der BAFA einreichen. Unterlagen: Gebäudedaten, Eigentümernachweis.

    ⚠ Empfohlen: Antrag VOR Beratungsgespräch stellen!

  3. 3

    Beratungstermin wahrnehmen

    Vor-Ort-Begehung mit dem Energieberater. Der Berater erfasst alle relevanten Bauteile, Heizungsanlage und Dämmzustand des Gebäudes.

  4. 4

    iSFP-Dokument erhalten

    Der Energieberater erstellt den iSFP mit priorisierten Sanierungsmaßnahmen, Kostenschätzungen und Förderoptionen. Das Dokument bleibt dauerhaft gültig.

  5. 5

    Förderung beantragen (Verwendungsnachweis)

    Nach Erhalt des iSFPs den Verwendungsnachweis bei der BAFA einreichen. Der Zuschuss (80 %) wird dann ausgezahlt. Den iSFP für alle zukünftigen BEG-Anträge aufbewahren.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und normaler Energieberatung?
Der iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan) ist ein standardisiertes, BAFA-anerkanntes Format mit festgelegter Struktur und Anforderungen. Nur ein iSFP berechtigt zum +5 % iSFP-Bonus auf alle späteren BAFA BEG EM-Maßnahmen. Eine allgemeine Energieberatung ohne iSFP-Format ist nicht automatisch förderfähig und löst keinen iSFP-Bonus aus. Quelle: BAFA Merkblatt iSFP, Stand: Mai 2026.
Wann lohnt sich der iSFP besonders?
Der iSFP lohnt sich besonders bei mehreren geplanten Sanierungsmaßnahmen (Wärmepumpe, Dämmung, Fenster). Der +5 %-Bonus gilt für jede einzelne Maßnahme. Bei einer Wärmepumpe für 25.000 € bringt der Bonus 1.250 € zusätzlich. Über drei bis vier Maßnahmen summiert sich das auf 3.000–6.000 € extra. Bereits der niedrige Eigenanteil von oft nur 200–400 € macht den iSFP für jeden Sanierungsplan sinnvoll.
Kann ich den iSFP rückwirkend beantragen?
Nein — bei KfW-Maßnahmen muss der Antrag VOR Beginn der Maßnahme gestellt sein. Beim BAFA-iSFP-Programm (die Förderung der Beratungskosten selbst) ist die BAFA etwas flexibler: Der Antrag kann auch direkt nach dem Beratungsgespräch gestellt werden, solange noch keine Rechnung bezahlt wurde. Für den iSFP-Bonus auf spätere BEG-Maßnahmen muss der iSFP jedoch zum Antragszeitpunkt dieser Maßnahme bereits vorliegen.
Wie lange ist ein iSFP gültig?
Ein iSFP ist unbegrenzt gültig — es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ablaufdatum. Allerdings empfiehlt die BAFA, den iSFP nach wesentlichen Änderungen am Gebäude oder nach mehr als 5 Jahren zu aktualisieren, da sich Förderprogramme und Gebäudezustand ändern können. Für den iSFP-Bonus bei BAFA-Förderungen muss der iSFP zum Zeitpunkt des Förderantrags vorliegen.
Bekomme ich den iSFP-Bonus auch bei KfW-Krediten?
Nein. Der iSFP-Bonus (+5 %) gilt ausschließlich für BAFA BEG EM-Zuschüsse (Einzelmaßnahmen). Für KfW-Kredite (z. B. KfW 261 Effizienzhaus) oder KfW 458 gilt der iSFP-Bonus nicht als direkter Bonus auf die Förderquote. Der iSFP kann jedoch als Planungsgrundlage bei KfW-Projekten verwendet werden. Quelle: BEG-Förderrichtlinien, Stand: Mai 2026.

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Quellen & Datenstand

* Unverbindliche Schätzung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Konditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Programmbedingungen von BAFA und KfW. Stand: Mai 2026.