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Lüftungsanlage Förderung 2026

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung wird über die BAFA BEG EM mit bis zu 20 % Zuschuss gefördert — maximal 6.000 € pro Wohneinheit. Besonders nach einer Dämmmaßnahme ist eine mechanische Lüftung sinnvoll, da gedämmte Gebäude weniger natürliche Luftzirkulation haben und ohne Lüftung Schimmelschäden drohen.

Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026

Wie viel Förderung gibt es?

Die Lüftungsanlage-Förderung läuft über die BAFA BEG EM (Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen). Der Zuschuss setzt sich aus Basis-Förderung und dem optionalen iSFP-Bonus zusammen.

Quelle: BAFA Technische Mindestanforderungen BEG EM, Stand: Mai 2026.

FörderkomponenteHöheBedingung
Basis-Förderung15 %Technische Mindestanforderungen erfüllt
iSFP-Bonus+5 %Individueller Sanierungsfahrplan liegt vor
Maximum20 %Mit iSFP

Förderfähige Kosten: max. 30.000 € pro Wohneinheit (EFH/ZFH) bzw. 15.000 € pro WE (MFH ab 3 WE) → Max. Zuschuss: 6.000 € pro Wohneinheit (EFH mit iSFP).

Wie viel Förderung bekomme ich insgesamt?

Berechnen Sie Ihre Gesamtförderung für alle geplanten Maßnahmen — kostenlos.

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Welche Lüftungsanlagen werden gefördert?

✓ Gefördert: Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung

  • Zentrale Zu- und Abluftanlagen mit Wärmetauscher — versorgen das gesamte Gebäude
  • Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (≥ 75 % Wärmebereitstellungsgrad)
  • Erdwärmetauscher als Vorheizung in Kombination mit KWL
  • Kanalsystem, Armaturen, Montage- und Inbetriebnahmekosten

✗ Nicht gefördert:

  • Einfache Abluftsysteme ohne Wärmerückgewinnung
  • Einzelraumventilatoren oder Badlüfter
  • Dunstabzugshauben
  • Klimaanlagen oder Kühlgeräte

Technische Mindestanforderungen

Damit die Förderung gewährt wird, muss die Anlage folgende technische Kriterien nachweisbar erfüllen:

AnforderungMindestwert
Wärmebereitstellungsgrad (zentrale Anlage)≥ 75 %
Wärmebereitstellungsgrad (dezentrale Anlage)≥ 75 %
Spezifische Ventilatorleistung (SFP)SFP 4 oder besser
NachweisDatenblatt des Herstellers oder Prüfzeugnis

Quelle: BAFA Technische Mindestanforderungen BEG EM (Anlage 5), Stand: Mai 2026

Allgemeine Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude: Das Gebäude muss bereits fertiggestellt sein — Neubau ist nicht über BEG EM förderfähig
  • Eigentümer: Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Pächter und Mieter mit schriftlicher Eigentümergenehmigung
  • Fachbetrieb: Die Installation muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden (Rechnung als Nachweis)
  • Antrag VOR Beauftragung: Der Förderantrag bei mein.bafa.de muss gestellt und die Förderzusage vorliegen, bevor der Handwerkerauftrag erteilt wird

BAFA-Antrag: Schritt für Schritt

  1. 1

    Angebote einholen

    Mindestens ein Angebot eines Fachbetriebs einholen — enthält Angaben zu Anlage, technische Daten und Kosten.

  2. 2

    Antrag stellen (mein.bafa.de)

    Online-Antrag auf mein.bafa.de stellen, BEVOR der Auftrag vergeben wird. Das Angebot wird hochgeladen. Dauer: ca. 15–20 Minuten.

  3. 3

    Förderzusage abwarten

    BAFA bestätigt den Antrag per E-Mail (Zugangsbescheinigung). Das kann einige Wochen dauern. Erst danach darf der Auftrag erteilt werden.

  4. 4

    Maßnahme umsetzen

    Fachbetrieb beauftragt und Anlage installieren lassen. Technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.

  5. 5

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss: Rechnung, Datenblätter und ggf. Fachunternehmererklärung über mein.bafa.de hochladen. Die Auszahlung erfolgt dann auf Ihr Konto.

Häufiger Fehler: Viele Antragsteller vergessen, vor der Beauftragung die Förderzusage abzuwarten. Wer den Handwerker vor der BAFA-Zusage beauftragt, verliert den Förderanspruch vollständig.

Lüftung + Dämmung: Sinnvolle Kombination

Wer sein Haus dämmt, sollte gleichzeitig über eine kontrollierte Lüftung nachdenken: Eine dichte Gebäudehülle reduziert den natürlichen Luftaustausch erheblich. Ohne ausreichende Lüftung entstehen Feuchteschäden und Schimmel — besonders in Küche, Bad und Schlafzimmer.

Beide Maßnahmen kombiniert beantragen

BAFA BEG EM erlaubt mehrere Einzelmaßnahmen im selben Antrag oder in getrennten Anträgen. Die Kostengrenzen gelten pro Maßnahme (Bauteiltyp):

  • Dämmung: max. 30.000 € förderfähig = bis zu 6.000 € Zuschuss
  • Lüftungsanlage: max. 30.000 € förderfähig = bis zu 6.000 € Zuschuss
  • Gesamt: bis zu 12.000 € Zuschuss für beide Maßnahmen

Angaben sind Richtwerte. Quelle: BAFA BEG EM Förderrichtlinien, Stand: Mai 2026.

Dämmungs-Förderung berechnen

Wie viel BAFA-Zuschuss bekommen Sie für Fassade, Dach oder Keller?

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Häufige Fragen zur Lüftungsanlage Förderung

Wie viel Förderung gibt es für eine Lüftungsanlage?

Für eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung gibt es 15 % BAFA BEG EM Basis-Förderung auf förderfähige Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus kommen weitere +5 % hinzu — also bis zu 20 % Zuschuss, maximal 6.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzung ist ein Wärmebereitstellungsgrad ≥ 75 %. Quelle: BAFA Technische Mindestanforderungen BEG EM, Stand: Mai 2026.

Welche Lüftungsanlagen werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung — also Zu- und Abluftsysteme mit Wärmetauscher. Nicht gefördert werden: einfache Abluftsysteme ohne Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Dunstabzugshauben oder dezentrale Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung. Quelle: BAFA BEG EM Merkblatt, Stand: Mai 2026.

Muss ich einen Energieberater für die Lüftungsanlage-Förderung haben?

Für BAFA BEG EM Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) nicht zwingend vorgeschrieben, aber für den iSFP-Bonus (+5 %) notwendig. Zusätzlich können Fachplanungskosten (50 % der Planungskosten) separat gefördert werden, wenn ein EEE die Maßnahme begleitet. Empfohlen für Anlagen in größeren Gebäuden. Quelle: BAFA BEG EM Merkblatt, Stand: Mai 2026.

Wann ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sinnvoll?

Eine KWL mit Wärmerückgewinnung lohnt sich besonders nach einer Dämmmaßnahme oder in gut gedämmten Gebäuden (Heizwärmebedarf < 80 kWh/m²a). In sehr dichten Gebäudehüllen ist mechanische Lüftung oft ohnehin notwendig, um Schimmel und Feuchteschäden zu vermeiden. Die Anlage erholt bis zu 90 % der Wärme aus der Abluft — das reduziert den Heizwärmebedarf um 10–20 %. Quelle: Fraunhofer IBP, Lüftung im Bestand.

Kann ich BAFA Lüftungsanlage und Dämmung gleichzeitig beantragen?

Ja — beide Maßnahmen können im selben BAFA BEG EM Antrag oder in separaten Anträgen eingereicht werden. Die förderfähigen Kosten werden pro Maßnahme (Bauteil) einzeln berechnet, jeweils bis 30.000 € pro Wohneinheit. Eine Kombination macht besonders Sinn: Gute Dämmung erfordert kontrollierte Lüftung, um Schimmel zu vermeiden. Quelle: BAFA BEG EM Förderrichtlinien, Stand: Mai 2026.

Was kostet eine kontrollierte Wohnraumlüftung?

Eine zentrale KWL für ein Einfamilienhaus kostet typischerweise 5.000–12.000 € inkl. Einbau, Kanalsystem und Inbetriebnahme. Bei 10.000 € Gesamtkosten und 20 % BAFA-Förderung ergibt sich ein Zuschuss von 2.000 €. Dezentrale Geräte pro Raum sind günstiger (500–1.500 € pro Gerät), haben aber oft geringere Wärmerückgewinnung. Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr, Stand: Mai 2026.

Weitere geförderte Maßnahmen

Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Programmbedingungen von bafa.de (BEG EM).