Energieberater Kosten 2026: Was kostet ein Energieberater?
Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026
Was kostet ein Energieberater? (Überblick)
Die Kosten für einen Energieberater hängen vom Leistungsumfang und der Gebäudegröße ab. Für ein Einfamilienhaus (EFH) liegen die typischen Kosten bei 1.000 – 2.500 €, für ein Mehrfamilienhaus (MFH) je nach Größe zwischen 1.500 – 5.000 €. Eine reine Heizlastberechnung ist ab ca. 300 – 800 € erhältlich.
Angaben sind Richtwerte. Stand: Mai 2026.
| Leistung | Kosten EFH | Kosten MFH |
|---|---|---|
| Basis-Energieberatung | 500 – 1.000 € | 800 – 1.800 € |
| Vollständiger iSFP | 1.200 – 2.000 € | 1.800 – 4.000 € |
| Heizlastberechnung | 300 – 600 € | 500 – 1.000 € |
| Vor-Ort-Begehung inkl. Beratung | 800 – 1.500 € | 1.200 – 2.500 € |
* Richtwerte ohne Gewähr. Individuelle Angebote können abweichen.
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Die gute Nachricht: Bis zu 80 % der Energieberater-Kosten übernimmt der Staat. Es gibt zwei Hauptprogramme, die sich sogar kombinieren lassen.
iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan (50 % Förderung)
- ✓50 % Zuschuss auf die Beratungskosten des iSFP
- ✓Maximum: 650 € für 1–2 Wohneinheiten, 850 € für 3–5 Wohneinheiten
- ✓Antrag beim BAFA — vor Beauftragung des Energieberaters stellen
- ✓iSFP-Bonus: +5 % auf alle späteren BAFA BEG EM-Förderungen (Heizung, Dämmung, Fenster etc.)
Quelle: BAFA Energieberatung für Wohngebäude — Stand: Januar 2026
BAFA BEG – Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- ✓80 % Zuschuss auf die förderfähigen Beratungskosten
- ✓Maximal 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 1.700 € für größere Gebäude
- ✓Wichtig: EBW und iSFP schließen sich nicht aus — beide Programme sind kombinierbar!
Quelle: BAFA Energieberatung für Wohngebäude — Stand: Januar 2026
Was leistet ein Energieberater?
- ✓Vor-Ort-Begehung und Schwachstellen-Analyse des Gebäudes
- ✓Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit priorisierten Maßnahmen
- ✓Berechnung der möglichen Energieeinsparungen und Amortisationszeiten
- ✓Beantragung und Begleitung von Fördermitteln — für BEG-Förderungen gesetzlich vorgeschrieben
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- 1
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- 2
Angebot einholen
Kosten, Leistungsumfang (iSFP, Heizlastberechnung, Vollberatung) und Zeitplan klären.
- 3
Antrag VOR Beauftragung stellen
Der Förderantrag bei BAFA muss eingehen, BEVOR der Energieberater beauftragt wird. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
⚠ Wichtig: Antrag muss VOR Vertragsschluss gestellt werden!
- 4
Beratung durchführen lassen
Der Energieberater führt die Vor-Ort-Begehung durch und erstellt den iSFP.
- 5
iSFP nutzen
Den iSFP für spätere Förderanträge verwenden — jede BEG EM-Förderung erhält den +5 % iSFP-Bonus.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie finde ich einen zugelassenen Energieberater?
Muss ich einen Energieberater für die KfW-Förderung haben?
Lohnt sich ein iSFP?
Kann ich den Energieberater selbst wählen?
Was ist der Unterschied zwischen iSFP und normaler Energieberatung?
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Förderung berechnen →Quellen & Datenstand
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Programmseite — Stand: Januar 2026
- dena – Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste)
- GEG § 88 – Pflicht zur Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei BEG-Förderungen
* Unverbindliche Schätzung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Konditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Programmbedingungen von BAFA und KfW. Stand: Mai 2026.