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Energieberater Kosten 2026: Was kostet ein Energieberater?

Stand: Mai 2026 · Zuletzt geprüft: Mai 2026

Was kostet ein Energieberater? (Überblick)

Die Kosten für einen Energieberater hängen vom Leistungsumfang und der Gebäudegröße ab. Für ein Einfamilienhaus (EFH) liegen die typischen Kosten bei 1.000 – 2.500 €, für ein Mehrfamilienhaus (MFH) je nach Größe zwischen 1.500 – 5.000 €. Eine reine Heizlastberechnung ist ab ca. 300 – 800 € erhältlich.

Angaben sind Richtwerte. Stand: Mai 2026.

LeistungKosten EFHKosten MFH
Basis-Energieberatung500 – 1.000 €800 – 1.800 €
Vollständiger iSFP1.200 – 2.000 €1.800 – 4.000 €
Heizlastberechnung300 – 600 €500 – 1.000 €
Vor-Ort-Begehung inkl. Beratung800 – 1.500 €1.200 – 2.500 €

* Richtwerte ohne Gewähr. Individuelle Angebote können abweichen.

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Wie werden Energieberater-Kosten gefördert?

Die gute Nachricht: Bis zu 80 % der Energieberater-Kosten übernimmt der Staat. Es gibt zwei Hauptprogramme, die sich sogar kombinieren lassen.

iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan (50 % Förderung)

  • 50 % Zuschuss auf die Beratungskosten des iSFP
  • Maximum: 650 € für 1–2 Wohneinheiten, 850 € für 3–5 Wohneinheiten
  • Antrag beim BAFA — vor Beauftragung des Energieberaters stellen
  • iSFP-Bonus: +5 % auf alle späteren BAFA BEG EM-Förderungen (Heizung, Dämmung, Fenster etc.)

Quelle: BAFA Energieberatung für Wohngebäude — Stand: Januar 2026

BAFA BEG – Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • 80 % Zuschuss auf die förderfähigen Beratungskosten
  • Maximal 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 1.700 € für größere Gebäude
  • Wichtig: EBW und iSFP schließen sich nicht aus — beide Programme sind kombinierbar!

Quelle: BAFA Energieberatung für Wohngebäude — Stand: Januar 2026

Was leistet ein Energieberater?

  • Vor-Ort-Begehung und Schwachstellen-Analyse des Gebäudes
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit priorisierten Maßnahmen
  • Berechnung der möglichen Energieeinsparungen und Amortisationszeiten
  • Beantragung und Begleitung von Fördermitteln — für BEG-Förderungen gesetzlich vorgeschrieben
Gesetzliche Pflicht: Für KfW- und BAFA-Förderungen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben (GEG § 88). Ohne EEE-Bestätigung werden Förderanträge abgelehnt.

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Energieberater beauftragen – Schritt für Schritt

  1. 1

    Energieberater suchen

    Über die BAFA-Expertenliste unter dena.de/experten oder über einen qualifizierten Vermittler. Nur EEE-gelistete Berater sind förderfähig.

  2. 2

    Angebot einholen

    Kosten, Leistungsumfang (iSFP, Heizlastberechnung, Vollberatung) und Zeitplan klären.

  3. 3

    Antrag VOR Beauftragung stellen

    Der Förderantrag bei BAFA muss eingehen, BEVOR der Energieberater beauftragt wird. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.

    ⚠ Wichtig: Antrag muss VOR Vertragsschluss gestellt werden!

  4. 4

    Beratung durchführen lassen

    Der Energieberater führt die Vor-Ort-Begehung durch und erstellt den iSFP.

  5. 5

    iSFP nutzen

    Den iSFP für spätere Förderanträge verwenden — jede BEG EM-Förderung erhält den +5 % iSFP-Bonus.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie finde ich einen zugelassenen Energieberater?
Über die offizielle Energieeffizienz-Experten-Liste unter dena.de/experten oder über Vermittlerdienste. Nur dort gelistete Berater sind für KfW- und BAFA-Förderungen zugelassen.
Muss ich einen Energieberater für die KfW-Förderung haben?
Ja. Für KfW 458 (Heizungsförderung) und BAFA BEG EM ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben (GEG § 88). Ohne EEE wird kein Förderantrag bewilligt.
Lohnt sich ein iSFP?
Ja: 50 % der Beratungskosten werden gefördert (bis zu 650 € bzw. 850 €), und Sie erhalten zusätzlich +5 % Bonus auf alle späteren BAFA BEG EM-Maßnahmen. Bei einer geplanten Komplettsanierung über mehrere Jahre rechnet sich der iSFP fast immer.
Kann ich den Energieberater selbst wählen?
Ja. Sie können jeden Energieberater beauftragen, der auf der offiziellen Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) unter dena.de/experten eingetragen ist.
Was ist der Unterschied zwischen iSFP und normaler Energieberatung?
Der iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan) ist ein standardisiertes, BAFA-anerkanntes Format, das speziell für den BAFA iSFP-Bonus von +5 % qualifiziert. Eine allgemeine Energieberatung hat kein standardisiertes Format und ist nicht automatisch förderfähig.

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Quellen & Datenstand

* Unverbindliche Schätzung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Konditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Programmbedingungen von BAFA und KfW. Stand: Mai 2026.