Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: KfW-Förderung 2026 für Eigentümer und WEG
Von Michael Sack · Geprüft anhand des KfW-Merkblatts 458
Förderdaten geprüft: 3. November 2026
Auch im Mehrfamilienhaus fördert die KfW den Umstieg auf eine Wärmepumpe über das Programm 458. Die förderfähigen Kosten wachsen mit der Zahl der Wohneinheiten: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Für das Gebäude gibt es 30 % Grundförderung – bei 10 Wohneinheiten also bis zu 40.500 €. Boni gibt es nur für selbstgenutzte Wohnungen.
Förderfähige Kosten und Zuschuss nach Gebäudegröße
| Wohneinheiten | Förderfähige Kosten (max.) | Grundförderung 30 % (max.) | Je Wohneinheit |
|---|---|---|---|
| 3 | 58.000 € | 17.400 € | 5.800 € |
| 6 | 103.000 € | 30.900 € | 5.150 € |
| 10 | 135.000 € | 40.500 € | 4.050 € |
| 20 | 215.000 € | 64.500 € | 3.225 € |
Der Zuschuss je Wohneinheit sinkt mit der Gebäudegröße, weil die Kostenobergrenze ab der zweiten und erneut ab der siebten Wohneinheit kleiner wird. Bei großen Gebäuden reicht die Obergrenze deshalb oft nicht für die gesamte Anlage.
Höchstbeträge bei Kosten in Höhe der Obergrenze. Quelle: KfW 458 Merkblatt, geprüft 3. November 2026.
Wer beantragt: Eigentümer, Vermieter oder WEG
Ein Eigentümer für das ganze Haus
Gehört das Mehrfamilienhaus einer Person, stellt sie den Antrag für das Gebäude. Vermietete Wohnungen erhalten die Grundförderung. Wohnt der Eigentümer selbst im Haus, können für diese Wohnung zusätzlich die Boni greifen.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Die bevollmächtigte Verwaltung stellt den Basisantrag für die Gemeinschaftsanlage. Selbstnutzende Eigentümer können Zusatzanträge für ihre Boni stellen. Planen Sie den Beschluss der Eigentümerversammlung früh ein: Vor dem Antrag muss bereits ein förderkonform bedingter Vertrag vorliegen.
Boni für selbstgenutzte Wohnungen
- Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %): Für die selbstgenutzte Hauptwohnung: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung; zentrale Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Das betrifft im Mehrfamilienhaus besonders den Austausch von Gasetagenheizungen.
- Einkommensbonus: Für die selbstgenutzte Hauptwohnung: 40 % bis 30.000 €, 30 % in der nächsten Einkommensstufe bis 40.000 € und 10 % in der nächsten Stufe bis 50.000 € durchschnittlichem zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind in dieser Hauptwohnung steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 €.
Die Boni beziehen sich auf den Kostenanteil der selbstgenutzten Wohnung, nicht auf das ganze Gebäude. Die Grenzen ändern sich mit dem Stichtag: KfW 458 Stichtag 2027.
Planung im Mehrfamilienhaus
Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus erfordern eine sorgfältige Heizlastberechnung und oft eine Anpassung der Wärmeverteilung. Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, Heizungstausch und Dämmung in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen – einen iSFP-Bonus gibt es bei KfW 458 allerdings nicht. Was ein Sanierungsfahrplan für ein Mehrfamilienhaus kostet, zeigt der Ratgeber Sanierungsfahrplan Kosten.
Förderhöhe und Bonusstufen im Detail: KfW 458 Förderung 2026.
Angebote für das Mehrfamilienhaus einholen
Für den Antrag braucht die Eigentümerin, der Eigentümer oder die WEG bereits einen förderkonform bedingten Vertrag – Angebote sind die Grundlage für den Beschluss.
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Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Bei 10 Wohneinheiten sind bis zu 135.000 € förderfähig; die Grundförderung von 30 % ergibt höchstens 40.500 €. Klima- und Einkommensbonus kommen nur für selbstgenutzte Wohnungen hinzu. Quelle: KfW 458 Merkblatt, geprüft am 3. November 2026.
Gibt es die Boni auch im Mehrfamilienhaus?
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an die selbstgenutzte Hauptwohnung gebunden. Für vermietete Wohnungen gibt es nur die Grundförderung; die Boni werden auf den Kostenanteil der selbstgenutzten Wohnung berechnet, nicht auf das ganze Gebäude.
Wer stellt bei einer WEG den Antrag?
Die bevollmächtigte Verwaltung stellt den Antrag für die Gemeinschaftsanlage. Einzelne Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, können für ihre Boni einen Zusatzantrag stellen. Der Beschluss der Eigentümerversammlung und der förderkonform bedingte Vertrag sollten vor dem Antrag vorliegen.
Kann der Förderrechner Mehrfamilienhäuser berechnen?
Der Rechner auf dieser Website berechnet für Mehrparteiengebäude die Grundförderung auf Basis der Kostenstaffel. Boni für einzelne selbstgenutzte Wohnungen und WEG-Zusatzanträge müssen gesondert geprüft werden.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Programmbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung (KfW 458, Merkblatt 600 000 5131 (September 2026)).