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KfW 458 Stichtag 31.01.2027: So viel Förderung verlieren Sie danach

Von Michael Sack · Geprüft anhand des KfW-Merkblatts 458

Förderdaten geprüft: 3. November 2026

KfW 458 läuft weiter, aber für Anträge ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 % und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €. Ein selbstnutzender Eigentümer mit Klimabonus verliert dadurch je nach Einkommen bis zu 1.510 € Zuschuss. Entscheidend ist das Antragsdatum, nicht der Einbau.

Antrag bis 31.01.2027: jetzt Angebote einholen

Für den Antrag brauchen Sie bereits einen förderkonform bedingten Vertrag mit einem Fachbetrieb. Im Winter sind viele Betriebe ausgelastet – fragen Sie deshalb früh an.

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Rechenbeispiel: Antrag vor oder nach dem Stichtag

Einfamilienhaus, eine Wohneinheit, förderfähige Kosten mindestens in Höhe der Obergrenze. Einkommen = zu versteuerndes Haushaltseinkommen ohne Familienzuschlag.

FallAntrag bis 31.01.2027Antrag ab 01.02.2027Verlust
Nur Grundförderung (z. B. vermietetes Haus)8.400 € (30 %)8.175 € (30 %)−225 €
Selbstnutzer mit Klimabonus, Einkommen über 50.000 €12.880 € (46 %)11.445 € (42 %)−1.435 €
Selbstnutzer mit Klimabonus, Einkommen bis 50.000 €15.680 € (56 %)14.170 € (52 %)−1.510 €
Selbstnutzer mit Klimabonus, Einkommen bis 40.000 €19.600 € (70 %)19.075 € (70 %)−525 €
Selbstnutzer mit Klimabonus, Einkommen bis 30.000 €22.400 € (80 %)21.800 € (80 %)−600 €

Unverbindliche Beispiele. Fördersätze sind auf 70 % bzw. für die niedrigste Einkommensstufe auf 80 % gedeckelt. Liegen Ihre Kosten unter der Obergrenze, fällt der Verlust geringer aus. Quelle: KfW 458, Merkblatt 600 000 5131 (September 2026), geprüft 3. November 2026.

Ihren eigenen Fall rechnet der KfW-458-Rechner mit Klimabonus, Einkommen und Familienzuschlag.

Was bis 31.01.2027 erledigt sein muss

  1. 1

    Angebote einholen

    Lassen Sie sich die geplante Anlage, Nebenleistungen und Kosten von einem Fachbetrieb anbieten. Mehrere Angebote erleichtern den Vergleich und zeigen, ob die Kostenobergrenze ausgeschöpft wird.

  2. 2

    BzA erstellen lassen

    Für KfW 458 kann ein zugelassenes Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Ein separater Energieberater ist nicht generell vorgeschrieben.

  3. 3

    Bedingten Vertrag schließen

    Vor dem Antrag benötigen Sie die technische Bestätigung und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit förderkonformer aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage sowie geplantem Umsetzungsdatum. Unbedingte Aufträge und ein unzulässiger Vorhabenbeginn können die Förderung gefährden.

  4. 4

    Antrag in Meine KfW stellen

    Mit BzA-ID, Objekt- und Kostenangaben. Für die Konditionen zählt das Datum dieses Antrags – spätestens am 31.01.2027.

Der Einbau selbst kann nach der Zusage erfolgen. Die Details zur Reihenfolge erklärt der Ratgeber KfW 458 Antrag stellen.

Schritt 1: Angebote von Fachbetrieben vergleichen

Heizungsangebote schwanken oft um mehrere Tausend Euro — Preise vor dem Förderantrag vergleichen.

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Was nach dem 01.02.2027 passiert

Maßgeblich ist das Antragsdatum: Für Anträge bis 31.01.2027 gelten 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € Kostenbasis für die erste Wohneinheit. Ab 01.02.2027 sinkt der Klimabonus auf 12 % und die Kostenbasis auf 27.250 €, danach halbjährlich weiter; ab 01.08.2028 entfällt der Klimabonus.

Die KfW kündigt für das erste Quartal 2027 einen möglichen Wertschöpfungsbonus an. Für außerhalb der EU produzierte Wärmepumpen könnte die Grundförderung dann auf 15 % sinken. Diese Planung ist keine pauschal beschlossene Kürzung für jede Wärmepumpe; prüfen Sie die endgültigen Bedingungen vor einem späteren Antrag.

Häufige Fragen zum Stichtag

Endet KfW 458 am 31.01.2027?

Nein. Das Programm läuft weiter, aber für Anträge ab 01.02.2027 sinken die Konditionen. Maßgeblich ist das Antragsdatum: Für Anträge bis 31.01.2027 gelten 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € Kostenbasis für die erste Wohneinheit. Ab 01.02.2027 sinkt der Klimabonus auf 12 % und die Kostenbasis auf 27.250 €, danach halbjährlich weiter; ab 01.08.2028 entfällt der Klimabonus. Quelle: KfW 458, Merkblatt 600 000 5131 (September 2026), geprüft 3. November 2026.

Muss die Wärmepumpe bis 31.01.2027 eingebaut sein?

Nein. Für Klimabonus und Kostenobergrenze zählt das Antragsdatum, nicht der Einbau. Nach der Zusage muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Quelle: KfW 458, Merkblatt 600 000 5131 (September 2026).

Was muss vor dem Antrag vorliegen?

Vor dem Antrag benötigen Sie die technische Bestätigung und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit förderkonformer aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage sowie geplantem Umsetzungsdatum. Unbedingte Aufträge und ein unzulässiger Vorhabenbeginn können die Förderung gefährden. Für KfW 458 kann ein zugelassenes Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Ein separater Energieberater ist nicht generell vorgeschrieben.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Für die selbstgenutzte Hauptwohnung: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung; zentrale Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Bis 31.01.2027 beträgt er 16 %, ab 01.02.2027 12 %. Ab 01.08.2028 entfällt er.

Ändert sich 2027 noch mehr?

Die KfW kündigt für das erste Quartal 2027 einen möglichen Wertschöpfungsbonus an. Für außerhalb der EU produzierte Wärmepumpen könnte die Grundförderung dann auf 15 % sinken. Diese Planung ist keine pauschal beschlossene Kürzung für jede Wärmepumpe; prüfen Sie die endgültigen Bedingungen vor einem späteren Antrag.

Passende Informationen

Unverbindliche Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Programmbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.