BEG-Förderangaben geprüft: 3. November 2026
BEG-Reform 2026: Was ändert sich für die Fassadendämmungs-Förderung?
Am 21.07.2026 trat die BEG-Reform in Kraft. Die wichtigste Änderung für Fassadendämmung: Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nicht mehr pauschal, sondern nur noch auf Kosten über dem Schwellenwert von 30.000 €.
Kernänderung: iSFP-Bonus jetzt nur noch ab 30.000 €
Vor der Reform erhöhte der iSFP die Förderquote pauschal um 5 Prozentpunkte. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus nur noch auf den Kostenanteil über dem Schwellenwert von 30.000 €. Für Kosten bis 30.000 € bleibt der Basiszuschuss von 15 % unverändert.
Vorher / Nachher: iSFP-Bonus Berechnung
| Kosten | Vor Reform (alt) | Nach Reform (neu) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 4.000 € | 3.000 € | -1.000 € |
| 30.000 € | 6.000 € | 4.500 € | -1.500 € |
| 40.000 € | 8.000 € | 6.500 € | -1.500 € |
| 60.000 € | 12.000 € | 10.500 € | -1.500 € |
* Mit iSFP, 1 Wohneinheit. "Alt" = Bonus auf alle förderfähigen Kosten; "Neu" = Bonus nur über Schwellenwert. Stand 3. November 2026.
Was ist gleich geblieben?
- ✓Basiszuschuss 15 % unverändert
- ✓Kostenobergrenzen unverändert: 30.000 € (ohne iSFP) / 60.000 € (mit iSFP)
- ✓Technische Mindestanforderung: U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K) unverändert
- ✓Pflicht zu Energieeffizienz-Experten (EEE) unverändert
- ✓Antragstellung vor Vorhabenbeginn unverändert
- ✓Alle vier Dämmverfahren (WDVS EPS, Mineralwolle, Kerndämmung, VHF) weiterhin förderfähig
Auswirkung der Reform auf Fassadendämmungsprojekte
Einfamilienhaus (EFH): Effekt nur mit iSFP
Die meisten EFH-Projekte kosten 10.000–26.000 € und liegen damit unter dem Schwellenwert von 30.000 €. Ohne iSFP ändert sich nichts; mit iSFP entfällt der frühere Bonus von 5 Prozentpunkten (siehe Tabelle). Der Basiszuschuss von 15 % bleibt unverändert verfügbar.
Größere Projekte & MFH: Bonus geringer
Bei Projekten über 30.000 € (Vorhangfassaden, MFH) ist die Förderung im Vergleich zur alten Regelung geringer — der Bonus berechnet sich nicht mehr auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf den Anteil über dem Schwellenwert.
Ausblick: Die BAFA kündigt für etwa das erste Quartal 2027 einen neuen Bonus für Gebäude mit sehr schlechter Effizienz (Worst Performing Building) bei Dämmmaßnahmen an. Voraussetzung soll ein geförderter iSFP oder eine entsprechende Energieberatung sein; die Bedingungen stehen noch nicht fest.
Vertiefende Informationen
FAQ
Was hat sich am 21. Juli 2026 beim iSFP-Bonus geändert?
Was ist beim BAFA BEG EM gleich geblieben?
Wie wirkt sich die BEG-Reform auf typische EFH-Fassadenprojekte aus?
Gilt die BEG-Reform auch für laufende Anträge?
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* Unverbindliche Darstellung der Förderregelung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Programmbedingungen der BAFA (Stand: 3. November 2026).