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BEG-Förderangaben geprüft: 3. November 2026

BEG-Reform 2026: Was ändert sich für die Fassadendämmungs-Förderung?

Am 21.07.2026 trat die BEG-Reform in Kraft. Die wichtigste Änderung für Fassadendämmung: Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nicht mehr pauschal, sondern nur noch auf Kosten über dem Schwellenwert von 30.000 €.

Kernänderung: iSFP-Bonus jetzt nur noch ab 30.000 €

Vor der Reform erhöhte der iSFP die Förderquote pauschal um 5 Prozentpunkte. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus nur noch auf den Kostenanteil über dem Schwellenwert von 30.000 €. Für Kosten bis 30.000 € bleibt der Basiszuschuss von 15 % unverändert.

Vorher / Nachher: iSFP-Bonus Berechnung

KostenVor Reform (alt)Nach Reform (neu)Differenz
20.000 €4.000 €3.000 €-1.000 €
30.000 €6.000 €4.500 €-1.500 €
40.000 €8.000 €6.500 €-1.500 €
60.000 €12.000 €10.500 €-1.500 €

* Mit iSFP, 1 Wohneinheit. "Alt" = Bonus auf alle förderfähigen Kosten; "Neu" = Bonus nur über Schwellenwert. Stand 3. November 2026.

Was ist gleich geblieben?

  • ✓Basiszuschuss 15 % unverändert
  • ✓Kostenobergrenzen unverändert: 30.000 € (ohne iSFP) / 60.000 € (mit iSFP)
  • ✓Technische Mindestanforderung: U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K) unverändert
  • ✓Pflicht zu Energieeffizienz-Experten (EEE) unverändert
  • ✓Antragstellung vor Vorhabenbeginn unverändert
  • ✓Alle vier Dämmverfahren (WDVS EPS, Mineralwolle, Kerndämmung, VHF) weiterhin förderfähig

Auswirkung der Reform auf Fassadendämmungsprojekte

Einfamilienhaus (EFH): Effekt nur mit iSFP

Die meisten EFH-Projekte kosten 10.000–26.000 € und liegen damit unter dem Schwellenwert von 30.000 €. Ohne iSFP ändert sich nichts; mit iSFP entfällt der frühere Bonus von 5 Prozentpunkten (siehe Tabelle). Der Basiszuschuss von 15 % bleibt unverändert verfügbar.

Größere Projekte & MFH: Bonus geringer

Bei Projekten über 30.000 € (Vorhangfassaden, MFH) ist die Förderung im Vergleich zur alten Regelung geringer — der Bonus berechnet sich nicht mehr auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf den Anteil über dem Schwellenwert.

Ausblick: Die BAFA kündigt für etwa das erste Quartal 2027 einen neuen Bonus für Gebäude mit sehr schlechter Effizienz (Worst Performing Building) bei Dämmmaßnahmen an. Voraussetzung soll ein geförderter iSFP oder eine entsprechende Energieberatung sein; die Bedingungen stehen noch nicht fest.

Vertiefende Informationen

FAQ

Was hat sich am 21. Juli 2026 beim iSFP-Bonus geändert?
Vor dem 21.07.2026 addierte der iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte pauschal auf alle förderfähigen Kosten. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus nur noch auf den Kostenanteil oberhalb des Schwellenwerts von 30.000 € (1 Wohneinheit). Bei Kosten unter dem Schwellenwert entsteht kein Bonus, auch wenn ein gültiger iSFP vorliegt.
Was ist beim BAFA BEG EM gleich geblieben?
Der Basiszuschuss von 15 % ist unverändert. Die Kostenobergrenzen von 30.000 € (ohne iSFP) und 60.000 € (mit iSFP) sind gleich geblieben. Die technischen Mindestanforderungen (U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K) für Außenwände) wurden nicht geändert. Auch die Pflicht zum Energieeffizienz-Experten (EEE) und die Antragstellung vor Vorhabenbeginn sind unverändert.
Wie wirkt sich die BEG-Reform auf typische EFH-Fassadenprojekte aus?
Für die meisten Einfamilienhaus-Projekte (WDVS EPS, 130–200 m², Kosten 10.000–26.000 €) gilt: Ohne iSFP ändert sich nichts. Wer einen iSFP hat, verliert dagegen den früheren Bonus von 5 Prozentpunkten, weil die Kosten unter dem Schwellenwert von 30.000 € liegen — bei 20.000 € Kosten sind das 1.000 € weniger. Der Basiszuschuss von 15 % ist in jedem Fall verfügbar.
Gilt die BEG-Reform auch für laufende Anträge?
Die neue Regelung gilt für Anträge, die ab dem 21.07.2026 gestellt werden. Für bereits bewilligte Anträge gelten die alten Bedingungen. Wenn Sie einen Antrag vor dem 21.07.2026 gestellt haben und die Maßnahme noch nicht umgesetzt ist, sollten Sie die genauen Übergangsregelungen mit der BAFA klären.

Dämm- und Sanierungspreise variieren stark — mehrere Angebote sichern die beste Basis für den Antrag.

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* Unverbindliche Darstellung der Förderregelung. Keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Programmbedingungen der BAFA (Stand: 3. November 2026).